INFORMATIONEN DES LANDESFEUERWEHRVERBANDES BAYERN ZUM CORONAVIRUS
Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren! Höhere Priorisierung bei Impfaktionen für Feuerwehrdienstleistende gefordert.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
die Corona-Pandemie und das weiter besorgniserregende, weltweite Infektionsgeschehen bringen auch für die Feuerwehren in Bayern weitere Einschränkungen und Belastungen.
Aufgrund der aktuellen staatlichen Regelungen sowie der hohen Werte bei den Neuinfektionen ist nahezu der gesamte Übungs- und Ausbildungsbetrieb bis mind. 10. Januar 2021 eingestellt.
In Abhängigkeit der Lageentwicklung hat der Landesfeuerwehrverband Bayern und die Kommunale Unfallversicherung Bayern aber das bereits zum Herbst dieses Jahres entwickelte, dann leider nicht mehr zum Tragen gekommene, Ampelmodell überarbeitet und aktualisiert.
Eine Empfehlung zur Umsetzung und die Veröffentlichung kann aber wohl ebenfalls frühestens zum o.a. Termin erfolgen.
Vor dem Hintergrund des besonderen ehrenamtlichen Engagements und der damit besonderen Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Feuerwehrdienstleistenden fordert auch der LFV Bayern als Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband eine deutliche Erhöhung bei der Priorisierung der wohl bald möglichen Impfungen.
Nur wer gesund ist und bleibt, kann auch weiter Brände löschen und Technische Hilfe leisten!
Lasst uns deshalb auch wie bisher unseren eigenen Beitrag dazu leisten und deshalb die Hygieneregeln bestmöglich umsetzen.
Als Angehörige der BOS haben wir eine Vorbildfunktion!
Lasst uns deshalb alle weiter verständnisvoll zusammenhelfen, damit wir die Pandemie mit Ruhe und Gelassenheit, aber auch mit Disziplin, Einsatz und gegenseitiger Rücksichtnahme gemeinsam meistern.
Bleiben Sie gesund!
Johann Eitzenberger, Vorsitzender
Einsatzhinweise für die Feuerwehren!
- Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
- Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Fieber oder anderen typischen Infektionsanzeichen oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem gesichertem COVID19 Fall hatten oder die in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren bleiben (auch im Alarmfall!) fern!
- Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
- Kein Händeschütteln; Regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren der Hände
- Husten- und Nies-Etikette beachten!
- Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn der Sicherheitsabstand nicht sicher eingehalten werden kann z.B. in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
- FFP 2 oder FFP 3 Maske zum Eigenschutz tragen, wenn es die Einsatzsituation erfordert (z.B. Verletztenversorgung)
- Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe DIN EN 455-3)
- Regelmäßiges Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
- Regelmäßiges Lüften in Räumen: Querlüftung alle 20 Minuten in für 3 – 5 min.
- Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
- Besprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
- Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld und unter Beachtung ausreichender Handhygiene und Abstandsgebot!
- Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
- Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
- Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
- Lageangepasste Reduzierung des Einsatzpersonals
- Hinweise zum Atemschutz in den Feuerwehren
(Die KUVB hat zur Auslegung der notwendigen Belastungsübungen und den anstehenden G 26.3 Untersuchungen eine Information erstellt.) - Hinweise zu Geräteprüfungen in den Feuerwehren
(Die KUVB hat zur Auslegung der notwendigen Prüfungen von Geräten eine Information erstellt.)
Das Ampelmodell des LFV Bayern = eine Empfehlung für die Feuerwehren!
Aufgrund der aktuellen Coronalage empfehlen wir nach Abstimmung mit den Verbandsgremien, dem StMI und der KUVB für die Feuerwehren eine „Ampelregelung“ für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wie sie auch von der bayerischen Staatsregierung beschrieben wurde. Dabei ist die 7-Tage-Inzidenz des eigenen Landkreises/kreisfreien Stadt aber auch die Infektionslage im einigen Zuständigkeitsbereich (Gemeinde) relevant.
Die „Ampelregelung“ gilt dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Feuerwehr vorhanden sind! In einem solchen Fall ist immer die individuelle Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Unabhängig von den folgenden Empfehlungen müssen immer die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung beachtet werden (https://www.stmgp.bayern.de/).
Das bisherige Ampelmodell des LFV Bayern und der KUVB wird derzeit überarbeitet und soll im Januar 2021 entsprechend der dann vorhandenen Infektionslage wieder zur Verfügung stehen.
Aufgrund des aktuellen coronabedingten Katastrophenfalls in ganz Bayern sollten vorerst über Weihnachten und Neujahr keine Übungen durchgeführt werden.